Holzstaub hat es in sich: Zusammen mit Luftsauerstoff kann er explosionsfähige Gemische bilden und auch sonst auf vielfältige Weise die Gesundheit gefährden. Schreiner haben aufgrund des Holzstaubs ein höheres Risiko an Nasenkrebs zu erkranken. Doch die Probleme sind erkannt: Bei konsequenter Umsetzung der Arbeitsschutz-Vorschriften sind Mitarbeiter sicher und ihre Betriebe vor berufskrankheitsbedingten Ausfällen geschützt.
Holzstäube, besonders Hartholzstaub (z.B. von Buchen- und Eichenholz), können beim Menschen eine krebserzeugende Wirkung haben. Darüber hinaus führen sie oft zu Beeinträchtigungen der Atemwege und der Haut sowie zu allergischen Reaktionen. Mögliche Folgen sind Nasenlaufen, Niesanfälle, Anschwellen der Nasenschleimhaut, Behinderung der Nasenatmung, Hustenreiz mit spastischer Bronchitis bis hin zum allergischen Bronchialasthma mit Luftnot. Ausserdem können Reaktionen der Haut auftreten, z. B. Juckreiz, Rötung, Bläschen, Knötchen oder allergische Kontaktekzeme auftreten.
Vor allem einige exotische Holzarten weisen sensibilisierende Eigenschaften auf, die Atemwegs- oder Hautprobleme verursachen können. So gelten gemäss dem „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ z.B. Rotzeder, Abachi und Limba als besonders sensibilisierend für die Atemwege. Iroko, Kambala, Palisander, Mahagoni, Teak, Rotzeder und Abachi werden als besonders sensibilisierend bei Hautkontakt eingestuft. Bei regelmässigem Umgang mit diesen Hölzern empfehlen sich arbeitsmedizinische Untersuchungen der Atemwege und der Haut. Neben Holzstaub tragen auch Rückstände von Holzschutzmitteln, Beizen und Lacken zu den Emissionen in holzverarbeitenden Betrieben bei.
Wo mit Holz gearbeitet wird darf die Holzstaub-Konzentration in der Luft den Wert von 2 mg/m3 (Schichtmittelwert) nicht übersteigen. Dies wird in der Regel durch eine wirksame Absaugung an Maschinen, Anlagen und Arbeitsplätzen erreicht. Ist dies nicht gewährleistet, müssen die Betroffenen einen Atemschutz tragen (Persönliche Schutzausrüstung, PSA). Auch bei eingehaltenen Grenzwerten ist Mitarbeitern auf deren Wunsch ein geeigneter Atemschutz zur Verfügung zu stellen. Bei einzelnen Tätigkeiten und in gewissen Arbeitsbereichen ist grundsätzlich mit einer Holzstaubbelastung von über 2 mg/m3 rechnen: So etwa beim Parkettschleifen in Räumen, bei der Entsorgung von Staub und Spänen oder beim Wechseln von Filterelementen: Hier muss selbstredend immer ein individueller Atemschutz getragen werden.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Anwender für die Auswahl seiner persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich ist und dabei immer sicher stellen muss, dass diese für seine Arbeitsumgebung geeignet ist.
Sicherer Schutz mit einer Partikel-Atemschutzmaske. Ein Ausatemventil erhöht den Tragekomfort und verhindert das Beschlagen der Brillengläser.
Bei Arbeiten in stark belastetem Umfeld muss das Gesicht geschützt werden.
Leicht, reissfest, atmungsaktiv und komfortabel bei jeder Bewegung. Moderne Schutzkleidung hält den Feinstaub fern von Kleidung und Körper.